Welche Steuern muss eine Physiotherapiepraxis zahlen? – Ein Überblick für Praxisinhaber

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele Physiotherapeuten ein großer Meilenstein – und mit der Eröffnung einer eigenen Physiotherapiepraxis beginnt ein spannender Weg voller Verantwortung. Wer jedoch nicht nur sich selbst, sondern auch ein Team beschäftigt, trägt nicht nur die therapeutische Verantwortung, sondern auch eine unternehmerische. Ein häufig unterschätzter Bereich dabei: die Steuern.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen als Praxisinhaber einen klaren Überblick geben, welche Steuerarten für Ihre Physiotherapiepraxis relevant sind – und worauf Sie achten sollten, um finanziell und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

 
Ein Physiotherapeut hilft einem Patienten bei einer Behandlung in der Physiotherapiepraxis
 

1. Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer? – Die Rechtsform entscheidet

Zunächst kommt es darauf an, in welcher Rechtsform Ihre Praxis geführt wird:

  • Einzelunternehmen oder GbR:
    In diesem Fall zahlen Sie als Inhaber Einkommensteuer auf den Gewinn der Praxis. Wichtig: Es zählt nicht, wie viel Geld Sie sich tatsächlich auszahlen, sondern was unterm Strich als Gewinn übrig bleibt.

  • GmbH oder UG:
    Hier wird die Praxis als eigene juristische Person betrachtet. Sie zahlt auf den Gewinn Körperschaftsteuer (15 %) sowie den Solidaritätszuschlag. Als Geschäftsführer erhalten Sie ein Gehalt, auf das wiederum Einkommensteuer fällig wird.

Tipp: Der Wechsel zur GmbH kann sich ab einer gewissen Umsatz- und Gewinnhöhe lohnen – aber nur mit fundierter Steuerberatung für Physiotherapeuten.

 

2. Gewerbesteuer – Sind Physiotherapiepraxen überhaupt gewerblich?

Physiotherapeuten gelten grundsätzlich als Freiberufler – und sind damit gewerbesteuerfrei. Doch Achtung: Das gilt nur, solange Ihre Tätigkeit ausschließlich heilberuflich im engeren Sinne ist.

Sobald Sie z. B. eine große Anzahl an nicht-therapeutischen Leistungen (z. B. Wellnessmassagen, Fitnessangebote) anbieten, oder die Praxis stark arbeitsteilig organisiert ist, kann das Finanzamt die Freiberuflichkeit anzweifeln – und Gewerbesteuer verlangen. Diese beträgt je nach Hebesatz Ihrer Gemeinde oft zwischen 10–15 % des Gewinns.

Tipp: Achten Sie auf die Struktur Ihrer Angebote und dokumentieren Sie die therapeutische Ausrichtung klar – auch im Internetauftritt. Ein Steuerberater für Physiotherapeuten kann hier Sicherheit geben.

 
Eine Physiotherapeutin hilft einem Patienten bei einer Behandlung in der Physiotherapiepraxis
 

3. Umsatzsteuer – Steuerfreie Leistungen? Nicht immer!

Einer der größten Irrtümer in der Praxis: „Ich bin Physiotherapeut – ich muss keine Umsatzsteuer zahlen.“ Falsch gedacht. Nur bestimmte Leistungen sind umsatzsteuerfrei – und auch nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Steuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG): Wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und auf ärztliche Verordnung erfolgt.

  • Steuerpflichtig: Alle Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind – z. B. präventive Massagen, Wellnessbehandlungen oder Personal Trainings.

  • Besonders relevant: Selbstzahler-Angebote oder Verkauf von Gutscheinen – diese müssen häufig mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet werden.

Tipp: Dokumentieren Sie ärztliche Verordnungen sorgfältig – sie dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

 

4. Lohnsteuer – Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Sobald Sie Angestellte beschäftigen, sind Sie automatisch zum Einbehalt und Abführen der Lohnsteuer verpflichtet. Das umfasst auch:

  • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)

Wichtig: Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können teuer werden. Arbeiten Sie hier eng mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro zusammen.

 
Eine Physiotherapeutin hilft einer Patientin bei einer Behandlung in der Physiotherapiepraxis
 

5. Weitere steuerliche Aspekte, die Sie kennen sollten

  • Vorsteuerabzug: Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbieten, können Sie sich die Umsatzsteuer auf betriebliche Ausgaben zurückholen.

  • Anlagevermögen: Investitionen in Geräte oder Fahrzeuge können abgeschrieben werden – oft über mehrere Jahre.

  • Betriebsprüfungen: Ab einer bestimmten Größe und Mitarbeiterzahl ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Finanzamt einen genaueren Blick auf Ihre Bücher wirft. Gut vorbereitet sein lohnt sich.

 

Fazit: Mit Steuer-Know-how auf Erfolgskurs

Steuern gehören nicht zu den Lieblingsthemen der meisten Praxisinhaber – verständlich. Doch ein gutes Grundverständnis sorgt dafür, dass Sie Risiken minimieren und Chancen nutzen können.

Ob Sie als Einzelpraxis oder GmbH tätig sind, ob Ihre Leistungen steuerfrei oder steuerpflichtig sind, und wie Sie mit Ihren Mitarbeitenden steuerlich korrekt umgehen – all das sind Faktoren, die Sie aktiv gestalten können

Eine professionelle Steuerberatung für Physiotherapiepraxen hilft Ihnen, Steuern zu sparen, rechtliche Sicherheit zu gewinnen und Ihre Praxis nachhaltig erfolgreich aufzustellen.

 

 

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